Auf der Mitgliederversammlung am 27.2.2008 wurde folgende Änderung der Beitragsordnung beschlossen:
(4) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 100,- Euro jährlich. Selbsthilfegruppen sind von der Beitragszahlung befreit, Fördermitgliedschaften können zu einem ermäßigten Mitgliedsbeitrag gewährt werden. Über eine Befreiung und über die Höhe des ermäßigten Beitrags entscheidet der Vorstand im Einzelfall auf Antrag. Die Mitgliederversammlung kann eine Änderung beschließen.
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